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PRÄAMBEL

Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit

(1) Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberater" und

die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungen, Coachings und Trainings"

  • sind integrierter Bestandteil sämtlicher Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer,
  • die eine fachmännische Beratung, Begleitung oder Schulung von AuftraggeberInnen durch gewerbliche UnternehmensberaterInnen oder Lebens- und SozialberaterInnen
  • in den im Berufsfeld der UnternehmensberaterInnen und Lebens- und SozialberaterInnen dargestellten Beratungsbereichen
  • im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln

zum Gegenstand haben.


(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Unternehmensberater
(herausgegeben vom Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie)


1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbe-ziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmens-berater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Serviceleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Auftragsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Services - auch auf anderen Fachgebieten - umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberater) von dieser informiert werden.


4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberater) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Monate, je nach Art des Auftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberater) - insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes - gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird dem Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.


8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden - ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.


8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Still-schweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer(Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer(Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischen-abrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.


10.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.


10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag

mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Beratungen, Coachings und Trainings


1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich


1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungen, Coachings und Trainings. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbe-ziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2. Anmeldung und Teilnahmegebühren für Beratungen, Coachings und Trainings

2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages bzw. der Veranstaltung wird im Einzelfall vertraglich vereinbart bzw. ist in der jeweiligen Seminarausschreibung definiert und festgelegt.

2.2 Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung wird durch die Anmelde-bestätigung der Auftragsnehmers für beide Seiten verbindlich.

2.3 Die Preise der Beratungen, Coachings und Trainings verstehen sich so nicht anders angegeben inklusive Umsatzsteuer. Im Rahmen der Leistungserbringung eventuell an-fallende Reise-, Nächtigungs- und Verpflegungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. Im Fall eines kurzfristigen Wechsels des Trainers oder des Trainingsorts entstehen keine Rückerstattungsverpflichtungen. Die Veranstaltung wird durch einen erfahrenen Ersatztrainer durchgeführt.

2.5 Damit die Teilnahme an der Veranstaltung (Training, Workshop) fix gebucht ist, ist die Hälfte der Teilnahmegebühr nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf das in der Bestätigung genannte Bankkonto einzuzahlen. Erfolgt diese Anzahlung nicht, ist die Platzreservierung nicht fixiert und kann im Bedarfsfall anderweitig vergeben werden.


3. Zahlungsbedingungen und Storno

3.1 Teilnahmegebühren für Trainings und Workshops: Bei Anmeldung zu einer Veranstaltung ist eine Anzahlung von 50% zu leisten. Die restliche Teilnahmegebühr ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu überweisen bzw. bar zu erlegen.

3.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich, wenn vor bzw. bei Veran-staltungsbeginn die volle Teilnahmegebühr einbezahlt ist.

3.3 Bei Nichterscheinen des Teilnehmers / der Teilnehmerin ohne vorherige Absage erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr bzw. wird die Teilnahmegebühr, falls sie bei Veranstaltungsbeginn noch nicht auf dem bekanntgegebene Konto eingelangt ist, in voller Höhe eingefordert.

3.4 Jede Anmeldung kann, falls nicht anders angegeben ist, bis 30 Tage vor jenem Tag, an dem die Veranstaltung beginnt, kostenfrei storniert werden. Bei Storno bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in der Höhe von 50% der Teilnahme-gebühr verrechnet. Bei Stornierung ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichter-scheinen am ersten Tag der Veranstaltung oder danach wird der komplette Veranstaltungs- betrag fällig. Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Bei unvorhergesehener Erkrankung des Teilnehmers / der Teilnehmerin ist eine ärztliche Bestätigung nachzureichen. In diesem Fall wird kostenfrei auf ein vom Teilnehmer/ von der Teilnehmerin bekannt zu gebendes Seminar umgebucht. Die Stornogebühr entfällt, wenn ein der Zielgruppe entsprechender Ersatzteilnehmer genannt wird.

3.5 Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen (z.B. Krankheit des/der Vortragenden, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Er- eignisse) abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung der zuvor geleistete Einzahlungen. Ein Ersatz für darüber hinausgehende Aufwendungen jeder Art (z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, Reise- und/oder Übernachtungskosten etc.) ist ausgeschlossen.

3.6 Einzelne Beratungs-/Coaching-Einheiten sind jeweils zum Termin zu bezahlen. Bei Inan-spruchnahme von Blockangeboten (5er- oder 10er-Block) wird die Zahlung im Voraus geleistet. Terminänderungen bzw. -absagen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei möglich. In allen anderen Fällen werden 50% der vereinbarten Beratungs-/Coaching-Sätze für die Terminfreihaltung verrechnet.

3.7. Bei Zahlungsverzug gelten als vereinbart: 10 % Verzugszinsen p.a.

4. Sonstiges

4.1 Bei Beratungseinheiten mit Kindern sind die Eltern dafür verantwortlich, dass das Kind nach der Einheit pünktlich abgeholt wird. Die Verantwortlichkeit des Unterrichtenden bezieht sich auf die Dauer der Kurseinheit und nur für das angemeldete Kind. Nicht angemeldete Geschwisterkinder sind nicht berechtigt am Training teilzunehmen.


4.2 Der Auftragnehmer behält sich vor, VeranstaltungsteilnehmerInnen, die die Erreichung des Gruppenziels durch ihr Verhalten behindern, von der Veranstaltung auszuschließen. Es erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.


4.3 Eine frühzeitige Beendigung der Teilnahme an der Veranstaltung durch den/die Teil-nehmerIn ist nach Absprache mit der Institutsleitung möglich, jedoch entsteht in diesem Fall kein Anspruch auf Kostenrückerstattung

5. Copyright der Unterlagen

5.1 Unsere Seminarunterlagen werden speziell für die jeweiligen Veranstaltungen entwickelt. Sie sind geistiges Eigentum des Veranstalters. Die Verwendung zu privaten Zwecken ist zulässig. Für jegliche andere, insbesondere gewerbliche oder auch nur firmeninterne Nutzung, bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung.


6. Gerichtsstand


6.1 Gerichtsstand ist Wien.


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